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Insbesondere bei Hunden im Bereich der Eckzähne und Reißzähne kommt es infolge
der exponierten anatomischen Lage sowie Form und Funktion der Zähne häufig zu
schweren Frakturen mit großem Substanzverlust, welche mit herkömmlichen Füllungen
nicht befriedigend und belastungsfähig wiederhergestellt werden können.
Zahnkronen aus verschiedenen Werkstoffen können Form und Funktion des natürlichen
Zahnes ersetzen. Bei Katzen sind primär die Eckzähne (Canini) von Frakturen
betroffen.
Eine Ersatzkrone hat verschiedene Aufgaben, wie z.B.: Ersatzfunktion,
Schutzfunktion für die verbliebene Hartsubstanz vor weiterer Absplitterung,
funktionelle Funktion (Jagdhund, Diensthund), ästhetische Funktion.
Infolge der starken Hebel- und Scherkräfte und der damit verbunden Belastung der
Eck- und Reißzähne eines Hundes sind besondere Anforderungen an die
Präparationstechnik des Zahnstumpfes und an die durch das zahntechnische Labor
hergestellte Krone notwendig. Der Verankerungs- resp. Zementierungstechnik kommt
aufgrund dieser Verhältnisse ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Nur die
spezielle Kenntnis der hier erforderlichen Maßnahmen erlaubt es, eine zuverlässig
belastungsfähige Prothetik zu gewährleisten.
Auch bei vollständigem Verlust der sichtbaren natürlichen Zahnkrone durch
Zahnfraktur kann bei noch erhaltener intakter Zahnwurzel und ausreichendem
Wurzelwachstum (statische Stabilität) mit Hilfe eines gegossenen Wurzelstiftes
oder verschiedener Ankersysteme die Voraussetzung für eine künstliche Krone
geschaffen werden (siehe Publikationen/Literatur).
Als Werkstoffe kommen je nach Indikation Kunststoff-, NEM-
(Nicht-Edel-Metall-Legierungen) wie Chrom-Kobalt-Molybdän-,
Edelmetall-Legierungen- (Gold), Metall-Keramik- und Vollkeramik-Lösungen in Frage.
Die Entscheidung, welches Material im Einzelfall Anwendung finden soll, hängt
vom betroffenen Zahn, dem Substanzverlust, der Belastung des Zahnes und den
individuellen ästhetischen Vorstellungen ab. Vor und Nachteile sind in einem
Beratungsgespräch mit dem Tierarzt abzuwägen.
Wir werden häufig von Patientenbesitzern wie auch von Kollegen mit der
Behauptung konfrontiert, daß Kronen z.B. beim Hund sinnlos sind, weil
sie den Belastungen nicht lange standhalten und herausfallen. Es wird der
Standpunkt vertreten, daß Füllungen eine ausreichende Versorgung darstellen.
Diese Auffassung wird sogar von namhaften Universitätskliniken im In- und
Ausland vertreten.
Zu dieser Problematik möchten wir gerne wie folgt Stellung nehmen:
Eine Krone hat gerade beim stark beanspruchten Gebiß des z.B Jagdhundes oder
Schutzhundes - wie auch bei jedem anderen Hund (Knochen, Stöckchen, Steinchen) -
eine wichtige und durch nichts zu ersetzende Schutzfunktion, die eine Füllung
nicht übernehmen bzw. realisieren kann.
Ein einmal frakturierter Zahn - insbesondere der Eck- und Reißzahn - ist in
seiner Integrität soweit vorgeschädigt, daß infolge seiner hohen mechanischen
Belastung Füllungen - welcher Art auch immer - langfristig i.d.R. nicht vor
weiteren - oft irreparablen - Frakturen und deren oft schwerwiegenden Folgen
schützen können. Füllungen tragen unter diesen Bedingungen auch bei fachgerechter
Ausführung das Risiko der Undichtigkeit des Randschlusses und damit
einhergehender unterminierender Prozesse (Karies, Verfärbungen) mit sich,
weshalb sie in unserer Praxis nur als temporäre Lösung verstanden werden.
Die Kenntnisse und Erfordernisse, die notwendig sind, Kronen so einzupassen,
daß Sie auch den besonderen Belastungen eines Hundegebisses standhalten,
haben wir uns in mittlerweile 10 Jahren kontinuierlich erarbeitet.
Darum möchten wir darauf hinweisen, daß wir grundsätzlich davon ausgehen,
daß unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen und Erfordernisse eine von
uns zementierte Krone ein Hundeleben lang an ihrem Platz bleibt. Dies gilt
selbst für Bedingungen mit Wurzelstiften und Stumpfaufbauten, mit denen wir
in der Vergangenheit gute und haltbare Ergebnisse erzielt haben.
Um dieser Aussage Nachdruck zu verleihen, erhält jeder Patientenbesitzer
von uns eine Gewährleistung* für den Fall des Abfallens
der Krone vom unbeschädigten, präparierten natürlichen Zahnkronenstumpf.
*Spezifizierung der Gewährleistungsbedingungen/ Gewährleistungsausschluss auf Anfrage
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M1 Krone


P4 Chrom-Kobalt-Molybdän Krone


Sägemodell Krone


Fraktur I3 Schneidezahn


Keramik-Krone
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